Lieber Gast, hier ein paar Infos zu deinem VISION Besuch 

Wir möchten, dass jeder Gast im VISION ein schönes Party-Erlebnis mit nach Hause nimmt. Deshalb werden bestimmten Personen/ Personengruppen der Einlass zu der Location verwehrt.

 

Um einen negativen Eindruck bei der Einlasskontrolle zu vermeiden, solltet ihr folgendes vermeiden:

  • Aggressives Auftreten
  • Provokantes Auftreten
  • Alkoholisiertes Auftreten
  • Unter Einfluss von Drogen

Ein No-Go ist auch:

  • Jogginghosen
  • Sportschuhe - stylische Sneaker möglich
  • Muskelshirts
  • Ungepflegtes Erscheinungsbild 

Rechtliches & Jugendschutz

Des weiteren weisen wir ausdrücklich darauf hin, es wird nicht auf Rasse, Geschlecht, sexuelle Ausrichtung, Religion oder Herkunft geachtet.
Sobald Einlass gewährt wird, gelten in unserer Location uneingeschränkt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von VISION. 

  • Generell erfolgt der Einlass ab 18 Jahren. 
  • Der Einlass unter 18 Jahren ist nur nach dem Jugendschutzgesetz möglich, also mit einer volljährigen Begleitperson & Vollmacht!
  • Wenn nötig, ist zur einer Personenüberprüfung ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein bei Aufforderung vorzulegen.
  • Der Missbrauch von Personalausweisen, Reisepässen und Führerscheinen anderer, Mitnahme von Drogen, Konsum von Drogen in der Location wird bei Feststellung strikt zur Anzeige gebracht.
  • Straftaten (u.a. Sexuelle Belästigung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Mitnahme von Waffen, scharfkantige Gegenstände) im VISION Area führen zwingend zur Anzeige.

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